Geld für neue 5G Mobilfunkantennen

Zahlungen und Investitionen für zusätzliche Mobilfunkmasten an Wohneigentümer

Die Konzessionen für 5G haben sich die Mobilfunkabieter Millionen kosten lassen. Nur drängen sie darauf, das neue Mobilfunknetz 5G auszubauen. Der Zielkonflikt: Entweder muss dazu die Sendeleistung einzelner Mobilfunkmasten erhöht werden. Oder aber es müssen mehr Antennen gebaut werden.

Die Deutsche Telekom macht kein Geheimnis daraus, dass sie Technologieführer sein will. Der Mobilfunkanbieter tritt aufs Gaspedal und möchte, dass die Bevölkerung möglichst bald flächendeckend von 5G profitieren kann. Dazu braucht es in erster Linie neue Antennenstandorte. Denn die Grenzwerte lassen sich nur schwer kurzfristig erhöhen.

Investitionen in den Netzausbau gehen in die Milliarden: Installation einer 5G-Antenne.

Zahlung für neue Antennen

Doch wohin mit den neuen Antennen? Auch Vodafone, Telefonica und Drillisch gehen dabei einen Weg, der nicht neu ist: Hausbesitzern wird eine hohe Geldsumme geboten, damit diese ihr Dach für die Antennen zur Verfügung stellen. Sie vermieten quasi ihr Grundstück an die Mobilfunkindustrie. Ob der Nachbar an der Antenne Freude hat, ist eine andere Sache.

In einem Fall bot ein Mobilfunkanbieter einem Hausbesitzer 20 000 Euro im Jahr. Das verunsichert die Bevölkerung und bringt Hausbesitzer in Entscheidungsnot. Das viele Geld auf der einen Seite – die Ablehnung der Bevölkerung auf der anderen. Damit bringt eine Antenne auf dem Dach eines Mietshauses schnell so viel Zusatzertrag wie mehrere Wohnungen zusammen – bei Mietlaufzeiten von häufig zehn bis 20 Jahren. Kein schlechtes Geschäft. Doch die Mieter der Liegenschaften haben weniger Freude an der neuen Strategie der Mobilfunkindustrie.

Investitionen in den Jahren 2023 / 2024 in 5G-Ausbau

Im Jahr 2023 investierten die deutschen Mobilfunknetzbetreiber etwa 2,1 Milliarden € in die Netzinfrastruktur (Mobilfunk inkl. 5G) – das entspricht einem Plus von rund 2,8 % gegenüber dem Vorjahr. Für 2024 beträgt die Investitionssumme in mobile Netze etwa 2,4 Milliarden €, davon entfällt ein Großteil auf 5G-Ausbau, Frequenzen, Bau sowie Gebäude .

Zusätzlich meldet die Bundesnetzagentur für das Jahr 2024 15,3 Milliarden € an Gesamtinvestitionen im Telekommunikationsbereich (Mobilfunk und Glasfaser), im Vergleich zu 14,9 Milliarden € im Jahr 2023 – ein Anstieg von rund 3 %. Allerdings umfasst diese Zahl nicht allein den 5G-Ausbau, sondern auch Festnetz-Infrastruktur.

Das heisst: In den letzten zwei Jahren haben die Betreiber in Deutschland etwa 4,5 Milliarden Euro gezielt in die Mobilfunkinfrastruktur (hauptsächlich 5G) investiert. Inklusive aller Telekommunikationsinvestitionen belaufen sich die Gesamtbudgets auf rund 30 Mrd € über diesen Zeitraum.

Jahr Investitionen Mobilfunk (inkl. 5G) Anmerkungen
2023 ca. 2,1 Mrd € +2,8 % YoY, exkl. Frequenzen & Gebäude (ibusiness.de)
2024 ca. 2,4 Mrd € gestiegene Ausgaben in mobile Infrastruktur
Summe: ca. 4,5 Mrd € für reine Mobilfunk-/5G-Infrastruktur

Ausbau & 5G-Netzabdeckung (2023–2025)

Aufgeteilt nach Anbietern bedeutet dies: Deutsche Telekom betreibt derzeit mehr als 80.000 5G-Antennen und erreicht 96–97 % der Bevölkerung (2023: 96 %, Sommer 2024: 97 %. Vodafone erreicht etwa 91–92 % der Haushalte mit 5G und deckt 90 % der Bevölkerung mit 5G Standalone ab (2023 und 2024). O₂ Telefónica deckt ebenfalls 95–96 % der Bevölkerung ab und hat bis Ende 2024 rund 4.800 Mobilfunkmaßnahmen umgesetzt. Die Netze von 1&1 stecken im Ausbau, basierend auf Roaming über O₂/Vodafone.

Geltende Gesetze – Anwohner wehren sich mit Erfolg

Das Bauordnungs- und Bauplanungsrecht entscheidet darüber, ob eine Antenne gebaut werden darf. Das Bauordnungsrecht ist meist auf Landesebene geregelt. Dieses besagt, dass Mobilfunkanlagen genehmigungsfrei sind, solange ihre Höhe maximal zehn Meter beträgt. Es gib auch Gesetze, welche die Grenzwerte regeln, so zum Beispiel die Verordnung über elektromagnetische Felder – hier werden auch einmal Elektrosmogmessungen nötig. Das Bauplanungsrecht wiederum ist auf Bundesebene geregelt und enthält Vorschriften, die das Stadtbild betreffen.

In Hamburg wehrten sich Anwohner mit Bezug auf das Bauplanungsrecht erfolgreich. Dort sollte ein 3,45 Meter hoher Antennenmast auf einem zweigeschossigen Haus errichtet werden (Baujahr: 1908). Das Dach eines Eckturms eignete sich aus Sicht des Mobilfunkanbieters für die Antenne. Der Vorteil für die kritischen Anwohner: Da es sich um ein reines Wohngebiet handelte, war es nötig, den gewerblichen Betrieb der Anlage anzumelden. Anfänglich hatten die Eigentümer diese Berechtigung auch erhalten: Die gewerbliche Sendeantennenanlage sei nicht störend. Doch Nachbarn wehrten sich mit Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht Hamburg sah die „städtebauliche Gestalt“ in diesem Fall beeinträchtigt (2 Bf 215/13.Z).

Kleinzellen oder Beamforming-Antennen

In Zukunft mit eine Rolle bei der Standortwahl von Mobilfunkantennen spielen dürften sogenannte „Kleinzellen“ oder „intelligente Beamforming-Antennen“. Diese können über ihre Steuerungstechnik die Signale gezielt aussenden. Sie werden vor allem in Ballungszentren eingesetzt, wo viele Menschen wohnen und sich aufhalten. Also zum Beispiel in Innenstädten.

Die Sendeleistung dieser Antennen ist geringer als jene herkömmlicher Mikrozellen oder gar grosser Mobilfunkmasten. Ein Kleinzellennetz setzt die Nutzer zwei- bis zehnmal weniger Strahlung aus als eine klassische Antennenstruktur. Setzt die Mobilfunkindustrie auf diese Karte, könnte sie Erfolg haben beim Kauf von Antennenstandorten für teures Geld.

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