Erfolgreiche Beschwerde gegen zwei 5G-Antennen in Rheinfelden
Kinder und Familien durch Mobilfunk betroffen
In Rheinfelden AG nahe der deutschen Grenze kämpft die Interessengemeinschaft Rheinfelden-5G gegen die geplante Errichtung von zwei 5G-Antennen durch die Swisscom. Die IG Rheinfelden-5G hat kürzlich Einspruch gegen das Baugesuch eingelegt.
Die Interessengemeinschaft Rheinfelden-5G setzt sich aktiv gegen die Einführung von 5G in Rheinfelden AG ein. Sie richtet ihren Widerstand speziell gegen die geplanten Antennen in der Stadt, wie von der “Aargauer Zeitung” berichtet wurde. Diese IG ist keine Neugründung, sondern besteht bereits seit einem Jahr. Ihr Hauptaugenmerk liegt auf dem Ausbau von 5G in der Region.
Tricksereien: Bericht der «Aargauer Zeitung».
260 Personen haben Einsprache unterschrieben
Immer dann, wenn ein Baugesuch für eine 5G-Antenne in einem Wohngebiet vorliegt, tritt die Interessengemeinschaft in Aktion. Ihr Ziel ist es, die Anwohner über die Pläne zu informieren und die Einreichung von Einsprüchen zu koordinieren. Die Swisscom plant nun, in der Nähe mehrerer Wohnsiedlungen diese Antennen zu installieren.
Bisher haben über 260 Personen die “Kurzfassung des Einspruchs” gegen das Baugesuch unterzeichnet. In ihrem Rechtsbegehren fordert die IG unter anderem, das Verfahren vorübergehend auszusetzen (Sistierung) und das Baugesuch abzulehnen. Ein besonders wichtiger Anliegen der IG ist der Schutz der Kinder, da in unmittelbarer Nähe der geplanten Antennen viele Familien leben. Zudem setzt sie sich für ein umweltverträgliches Konzept für das Mobilfunknetz ein.
Regierungsrat heisst Beschwerde gut
Die Beschwerde gegen den Bau von zwei 5G-Antennen in Rheinfelden, das nahe der Grenze zu Deutschland liegt, wurde vom Aargauer Regierungsrat zuerst positiv entschieden, was vorläufig die Umsetzung des Projekts gestoppt hat. Nach Angaben des Onlineportals fricktal.info hat der Aargauer Regierungsrat den Bau von zwei Mobilfunkantennen der Swisscom in Rheinfelden untersagt. Diese Antennen sollten ursprünglich an der Quellenstrasse 37 errichtet werden. Trotz 260 Einsprüchen hatte der Stadtrat von Rheinfelden am 10. Oktober 2022 die Genehmigung für die beiden Antennen erteilt. Eine kleine Gruppe, angeführt von der IG Rheinfelden-5G, legte gegen diese Entscheidung beim Aargauer Regierungsrat Beschwerde ein.
Die Gegner der Antennen hatten gefordert, dass der Beschluss aufgehoben und mit Kostenfolgen für die Swisscom verbunden werden sollte. Laut der IG wurde dieser Forderung nun entsprochen, und die Swisscom wird die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen müssen.
Überschreitung der Grenzwerte bei Balkonen
In der Begründung des Regierungsrats für seine Entscheidung wurden die Beschwerdepunkte der IG Rheinfelden-5G positiv bewertet. Diese umfassten unzureichende Baugesuchsakten, fehlerhafte Strahlenbelastungsberechnungen und die Überschreitung der 5G-Grenzwerte für verglaste Balkone in unmittelbarer Nähe der Antennen. Die IG Rheinfelden-5G würdigte den Rechtsdienst des Regierungsrats in ihrer Stellungnahme und erwartet nun eine Reaktion von der Swisscom.
Kinder vor Strahlung schützen
Die zunehmende Verbreitung von Mobilfunktechnologie wirft Bedenken hinsichtlich der potenziellen Gefahren für Kinder auf. Studien deuten darauf hin, dass die ständige Exposition gegenüber elektromagnetischer Strahlung von Mobilfunkgeräten möglicherweise negative Auswirkungen auf die Gesundheit von Kindern haben könnte. Einige Forschungsergebnisse legen nahe, dass Kinder, deren Gehirne noch in der Entwicklung sind, empfindlicher auf diese Strahlung reagieren könnten.
Eltern sollten daher vorsichtig sein und sicherstellen, dass ihre Kinder angemessen vor den Risiken geschützt sind. Dies kann durch die Verwendung von Headsets oder Freisprecheinrichtungen, die Reduzierung der Bildschirmzeit und die Förderung von Outdoor-Aktivitäten erreicht werden. Es ist wichtig, dass Eltern und Erziehungsberechtigte sich über die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse informieren und verantwortungsbewusst mit der Mobilfunknutzung ihrer Kinder umgehen, um ihre Sicherheit und Gesundheit zu gewährleisten.