Geld für neue 5G Mobilfunkantennen
Zahlungen für zusätzliche Mobilfunkmasten an Wohneigentümer
Die Konzessionen für 5G haben sich die Mobilfunkabieter Millionen kosten lassen. Nur drängen sie darauf, das neue Mobilfunknetz 5G auszubauen. Der Zielkonflikt: Entweder muss dazu die Sendeleistung einzelner Mobilfunkmasten erhöht werden. Oder aber es müssen mehr Antennen gebaut werden.
Die Deutsche Telekom macht kein Geheimnis daraus, dass sie Technologieführer sein will. Der Mobilfunkanbieter tritt aufs Gaspedal und möchte, dass die Bevölkerung möglichst bald flächendeckend von 5G profitieren kann. Dazu braucht es in erster Linie neue Antennenstandorte. Denn die Grenzwerte lassen sich nur schwer kurzfristig erhöhen.
Installation einer 5G-Antenne.
Zahlung für neue Antennen
Doch wohin mit den neuen Antennen? Auch Vodafone, Telefonica und Drillisch gehen dabei einen Weg, der nicht neu ist: Hausbesitzern wird eine hohe Geldsumme geboten, damit diese ihr Dach für die Antennen zur Verfügung stellen. Sie vermieten quasi ihr Grundstück an die Mobilfunkindustrie. Ob der Nachbar an der Antenne Freude hat, ist eine andere Sache.
In einem Fall bot ein Mobilfunkanbieter einem Hausbesitzer 20 000 Euro im Jahr. Das verunsichert die Bevölkerung und bringt Hausbesitzer in Entscheidungsnot. Das viele Geld auf der einen Seite – die Ablehnung der Bevölkerung auf der anderen. Damit bringt eine Antenne auf dem Dach eines Mietshauses schnell so viel Zusatzertrag wie mehrere Wohnungen zusammen – bei Mietlaufzeiten von häufig zehn bis 20 Jahren. Kein schlechtes Geschäft. Doch die Mieter der Liegenschaften haben weniger Freude an der neuen Strategie der Mobilfunkindustrie.
Geltende Gesetze – Anwohner wehren sich mit Erfolg
Das Bauordnungs- und Bauplanungsrecht entscheidet darüber, ob eine Antenne gebaut werden darf. Das Bauordnungsrecht ist meist auf Landesebene geregelt. Dieses besagt, dass Mobilfunkanlagen genehmigungsfrei sind, solange ihre Höhe maximal zehn Meter beträgt. Es gib auch Gesetze, welche die Grenzwerte regeln, so zum Beispiel die Verordnung über elektromagnetische Felder – hier werden auch einmal Elektrosmogmessungen nötig. Das Bauplanungsrecht wiederum ist auf Bundesebene geregelt und enthält Vorschriften, die das Stadtbild betreffen.
In Hamburg wehrten sich Anwohner mit Bezug auf das Bauplanungsrecht erfolgreich. Dort sollte ein 3,45 Meter hoher Antennenmast auf einem zweigeschossigen Haus errichtet werden (Baujahr: 1908). Das Dach eines Eckturms eignete sich aus Sicht des Mobilfunkanbieters für die Antenne. Der Vorteil für die kritischen Anwohner: Da es sich um ein reines Wohngebiet handelte, war es nötig, den gewerblichen Betrieb der Anlage anzumelden. Anfänglich hatten die Eigentümer diese Berechtigung auch erhalten: Die gewerbliche Sendeantennenanlage sei nicht störend. Doch Nachbarn wehrten sich mit Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht Hamburg sah die „städtebauliche Gestalt“ in diesem Fall beeinträchtigt (2 Bf 215/13.Z).
Kleinzellen oder Beamforming-Antennen
In Zukunft mit eine Rolle bei der Standortwahl von Mobilfunkantennen spielen dürften sogenannte „Kleinzellen“ oder „intelligente Beamforming-Antennen“. Diese können über ihre Steuerungstechnik die Signale gezielt aussenden. Sie werden vor allem in Ballungszentren eingesetzt, wo viele Menschen wohnen und sich aufhalten. Also zum Beispiel in Innenstädten.
Die Sendeleistung dieser Antennen ist geringer als jene herkömmlicher Mikrozellen oder gar grosser Mobilfunkmasten. Ein Kleinzellennetz setzt die Nutzer zwei- bis zehnmal weniger Strahlung aus als eine klassische Antennenstruktur. Setzt die Mobilfunkindustrie auf diese Karte, könnte sie Erfolg haben beim Kauf von Antennenstandorten für teures Geld.