Elektrosmog: Grenzwerte und Gesetze
Elektromagnetische Strahlung kann unter dem Grenzwert wirken
Festgelegt in der BlmSchV
Die gesetzliche Regelung in Deutschland ist ist in der 26. BlmSchV zu finden. Dort sind die Grenzwerte für statische Felder, Niederfrequenz- und Hochfrequenz-Felder festgelegt. Dabei gilt die Verordnung nur für ortsfeste Anlagen wie Mobilfunk-Basisstationen oder Hochspannungsleitungen).
Ausnahmen
In den Regelungen sind auch Ausnahmen definiert, wie zum Beispiel kurzzeitig mögliche Grenzwert-Überschreitungen. Nicht berücksichtigt sind Geräte im Funkbereich, aber auch häusliche Elektroinstallationen oder Haushaltgeräte. Dort gelten Gesetze zur Geräte- und Produktsicherheit, die europaweit harmonisiert sind.