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Grenzwerte Mobilfunkantenen: Bundesgericht ordnet Sonderprüfung an

In der Schweiz müssen jetzt Mobilfunkantenen überprüft werden

Die Schweizer Bevölkerung vertraut wie deutsche Bürger auch darauf, dass die Grenzwerte der Mobilfunkantennen eingehalten und durch die Behörden kontrolliert werden. Das höchste Gericht der Schweiz zweifelt nun genau diese Kontrollen an. Es weist das Bundesamt für Umwelt (Bafu) in einem Urteil an, die Grenzwerte besser zu kontrollieren.

Es sei eine schweizweite „Sonderprüfung“ durchzuführen, ordnet das Bundesgericht an. Ein seltener Vorgang, der die Kritiker des fast unbegrenzten Ausbaus des Mobilfunknetzes in ihrer Vermutung bestätigt: Grenzwerte werden bei Mobilfunkantennen nicht eingehalten.

Zweifelt in der Schweiz die Grenzwertkontrollen an: Das Bundesgericht in Lausanne.

Einwohner haben sich gewehrt

Eigentlich handelt es sich um einen Skandal: Die Aufrüstung auf 5G ging in vielen Fällen schon durch sogenannte Bagatellverfahren über die Bühne – Mobilfunkriesen wie Swisscom oder Sunrise mussten oft keine Baubewilligung einreichen. Die Bürger und oft nicht einmal der Gemeinderat eines Dorfes erfuhren davon, dass die örtliche Antenne mit 5G ausgerüstet worden ist.

Nur dank aufmerksamer Einwohner in Romanshorn (Kanton Thurgau) kam nun ans Licht, dass die Behörden zu lasch kontrollieren. Wie kritische Bürger in Deutschland auch wehrten sie sich gegen die Aufrüstung einer bestehenden Sunrise-Antenne auf einem Hochhaus und zogen den Fall bis ans Bundesgericht in Lausanne. Dieses weist ihre Beschwerde zwar ab; Sunrise darf die umstrittene Antenne nachrüsten. Doch gestützt auf den Thurgauer Fall kommt das Gericht zum Schluss, dass der Bund das ganze Antennennetz ungenügend kontrolliert.

8 von 14 Antennen fehlerhaft

Die Kläger aus dem Thurgau wiesen das Bundesgericht im Verfahren auf einen bisher kaum beachteten Fall aus dem Kanton Schwyz hin. Dort fanden im Jahr 2015 Stichprobenkontrollen statt. Dabei zeigte sich, dass 8 der 14 Antennen gegen die Baubewilligung verstiessen. Aufgrund dieses Falls äussert nun das Bundesgericht Zweifel an den behördlichen Kontrollen.

Unklar sei, ob und wie hoch die Überschreitung der Strahlengrenzwerte seien. Und wie die Situation im Rest der Schweiz aussieht. Das Bundesamt müsse eine «schweizweite Kontrolle des ordnungsgemässen Funktionierens der Qualitätssicherungssysteme durchführen lassen oder koordinieren». Es ist nicht das erste Mal, dass das Bundesgericht dem Bafu in Sachen Strahlenschutz Beine macht. Schon 2005 hatte es das Amt angewiesen, die Kontrollen zu verbessern. Gestützt darauf führte das Bafu ein nationales Qualitätssicherungssystem (QS-System) für Handyantennen ein.

Qualitätssicherungssystem

Das Bundesamt für Umwelt führte ein nationales Qualitätssicherungssystem (QS-System) für Handyantennen ein. Jeder Mobilfunkbetreiber hat eine Datenbank zu erstellen. Dort werden die Einstellungen seiner Antennen fortlaufend automatisch abgespeichert. Übersteigt die Strahlung oder Leistung den Grenzwert, muss die Telekomfirma den Fehler innert maximal einer Woche beheben. Zudem müssen die Handyfirmen ihre Fehlerprotokolle alle zwei Monate den zuständigen kantonalen Behörden einreichen.

System kann ausgetrickst werden

Laut Bundesgericht ist es aber problematisch, dass es nur bestimmte Antenneneinstellungen automatisch in die QS-Datenbank überträgt. Andere Daten geben die Firmen von Hand ein. Zum Beispiel die Höhe der Antennen, ihren Neigungswinkel und die Senderichtung. Falls eine Firma diese Daten (absichtlich oder unabsichtlich) falsch einträgt, erkennt das System den Fehler nicht. Die Behörden sitzen dann am kürzeren Hebel: Sie haben keine Chance, fehlerhafte Antennen zu entdecken – es sei denn, sie messen an der Antenne selber nach, so wie 2015 im Kanton Schwyz.

«Der Entscheid aus Lausanne hilft uns sehr», sagt Rebekka Meier vom Verein «Schutz vor Strahlung». Genauere Kontrollen bei den Sendeanlagen seien nötig, denn schon jetzt seien viele eingereichte Baugesuchsunterlagen der Mobilfunkanbieter fehlerhaft, sagt Meier. «Beispielsweise stimmt die angegebene Höhe der Antenne nicht.» Wünschenswert ist, dass die Behörden neu auch die 5G-Sender in den Qualitätssicherungssystemen regelmässig nachprüfen.

Bundesgerichtsentscheid 1C_97/2018 vom 3. September 2019

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